Der bauliche Brandschutz
ist ein wichtiger Bestandteil und sollte schon im Planungskonzept
für ein neues Gebäude berücksichtigt werden.
In der Musterbauordnung § 14 wird vom Gesetzgeber vorgeschrieben: „Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch(Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“