• Was können wir
    für Sie tun?

Der bauliche Brandschutz

ist ein wichtiger Bestandteil und sollte schon im Planungskonzept
für ein neues Gebäude berücksichtigt werden.

In der Musterbauordnung § 14 wird vom Gesetzgeber vorgeschrieben: „Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch(Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“

Unsere Leistungen

Bekleidung/Abschottung

L90/EI90 Bekleidung von Stahlblechkanälen

L90/EI90 Erstellen von selbstständigen Lüftungskanälen

L90/EI90 Bekleidung von PPS Kanälen

F90 Bekleidung von Stahlträgern und Stahlunterzügen

I30/I90 Bekleidung von Elektroleitungen

E30/E90 Bekleidung von Elektroleitungen

Brandschutzbeschichtung von Stahlträgern und Stahlunterzügen

Erstellen von selbstständigen Entrauchungskanälen

Ertüchtigung von Elektroleitungen in notwendigen Fluren mit einer Kabelbandage

Abschottungen von Rohrleitungen in Massivwänden und -decken, Leichten Trennwänden und Schachtwänden mit Brandschutzanforderung.

Abschottungen von Elektroleitungen in Massivwänden und -decken, Leichten Trennwänden und Schachtwänden mit Brandschutzanforderung.

Brandschutzmaßnahmen

F30/F90 Brandschutzdecken erstellen

F30/F90 Schachtwandkonstruktionen erstellen

Montage von Brandschutzklappen in Massivwänden, -decken, leichten Trennwänden und Schachtwänden

Demontage von Bauelementen

Demontage von Brandschutzklappen

Lieferung und Montage von Bauelementen mit Brandschutzanforderung

Erstellen einer Brandschutzdokumentation

Sonderlösungen im Brandschutz in der Bestandssanierung

Revisionsverschlüsse für Elektroinstallationen mit Brandschutzanforderung

Vermörteln von Brandschutzklappen

Vermörteln von Bauelementen

Vermörteln von Aufzugszargen

Sanierung von alter Mineralwolle nach TRGS 521

L90/EI90 Bekleidung

Die Bezeichnung L90/EI90 steht im baulichen Brandschutz für brandschutztechnische Bekleidungen, die eine Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten gewährleisten. „L“ bezieht sich auf Lüftungsleitungen, während „EI“ die Anforderungen an Tragfähigkeit (E) und Wärmedämmung (I) definiert. Eine L90/EI90 Bekleidung schützt Leitungen vor Hitzeeinwirkung, verhindert Brandausbreitung und sichert Flucht- und Rettungswege. Sie ist essenziell für den sicheren Betrieb von Gebäuden und erfüllt strenge Normen.

Wanddurchführungen

Bauliche Lösung, um Installationen wie Rohre, Kabel oder Lüftungskanäle sicher durch Wände zu führen, ohne die Brandschutzanforderungen des Gebäudes zu beeinträchtigen. Sie ist besonders in brandabschnittsbildenden Wänden wichtig, um die Ausbreitung von Feuer, Rauch und Hitze zu verhindern. Dazu werden spezielle Materialien wie Brandschutzmanschetten, -schäume oder -platten verwendet, die im Brandfall aufquellen oder abdichten. Wanddurchführungen müssen gemäß den Vorgaben für Feuerwiderstandsklassen (z. B. F30, F90) geprüft und zertifiziert sein, um die Funktion des baulichen Brandschutzes sicherzustellen. Sie sind ein zentraler Bestandteil des passiven Brandschutzes.

Brandschutzdecken

Eine „F30/F90-Brandschutzdecke“ ist eine bauliche Maßnahme, die dazu dient, die Ausbreitung von Feuer und Hitze in Gebäuden zu verzögern. Die Kennzeichnung „F30“ oder „F90″ gibt an, wie lange die Decke im Brandfall ihre Funktion erfüllt: „F30″ bedeutet 30 Minuten Feuerwiderstand, „F90“ 90 Minuten. Solche Decken bestehen aus nicht brennbaren oder schwer entflammbaren Materialien wie Gipskarton, Beton oder speziellen Dämmstoffen. Sie schützen tragende Konstruktionen, begrenzen die Brandausbreitung und ermöglichen Menschen mehr Zeit zur Flucht. Brandschutzdecken sind wesentlicher Teil des baulichen Brandschutzes und werden oft in Fluchtwegen oder Bereichen mit erhöhter Brandgefahr eingesetzt.

Brandschutzklappen vermörteln

Das „Vermörteln von Brandschutzklappen“ ist eine Methode, um diese sicher und brandschutzgerecht in Wänden oder Decken zu befestigen. Brandschutzklappen verhindern im Brandfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch durch Lüftungskanäle. Beim Vermörteln wird die Klappe mit speziellem Brandschutzmörtel fest in der Öffnung eingebettet. Der Mörtel muss hitzebeständig sein und die geforderten Feuerwiderstandsklassen (z. B. F90) erfüllen. Wichtig ist die fachgerechte Ausführung gemäß Herstellervorgaben und Brandschutzvorschriften, um die Funktion der Klappe zu gewährleisten.

TRGS 521

Die „TRGS 521″ (Technische Regeln für Gefahrstoffe) befasst sich mit dem sicheren Umgang mit „mineralischen Stäuben“, insbesondere solchen, die „künstliche Mineralfasern (KMF)“ enthalten. Diese können gesundheitsgefährdend sein, z. B. durch krebserregende Fasern. Die Regel gibt Schutzmaßnahmen vor, etwa zur Vermeidung von Staubfreisetzung, zur Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung und zur sicheren Entsorgung. Ziel ist der Schutz von Beschäftigten vor gesundheitlichen Risiken beim Umgang mit KMF.

Referenzen/Galerie/Partner

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